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Gesetze

Das Urheberrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das wichtigste ist dabei das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dort sind alle Bereiche kulturellen Geistesschaffens geregelt.

Spezialregelungen für den Bereich des Verlagswesens finden sich im Verlagsgesetz (VerlG).

Eine Vielzahl von Rechten können nur von sogenannten Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden, z.B. Bibliothekstantiemen (§ 27 UrhG) oder Geräteabgaben für Vervielfältigungen im Rahmen der Privatkopie (vgl. §§ 54 ff. UrhG). Das Recht der Verwertungsgesellschaften (z.B. BildKunst, Wort, GEMA) ist im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) geregelt.

Vor dem Inkrafttreten des UrhG im Jahre 1965 galt in Deutschland das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, abgekürzt KunstUrhG oder auch einfach KUG. Dieses Gesetz besteht in Teilen bis heute fort und regelt insbesondere das Recht am eigenen Bild, welches einen Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und wird aus den Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) und 2 Abs. 1 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) des Grundgesetzes abgeleitet. Das UrhG wird durch die fortbestehenden Regelungen des KunstUrhG ergänzt und enthält wichtige Regelungen sowohl für Kreative als auch für die Abgebildeten und sollte deshalb bekannt sein, insbesondere die §§ 22 und 23 KunstUrhG.