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Gesetzeskommentare

Online-Kommentare zum UrhG finden sich nachstehend unter der jeweiligen Paragraphen - Nummer.

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Was ist ein Gesetzeskommentar ?

In Gerichts- und Universitätsbibliotheken finden sich zu jedem mehr oder weniger praktisch bedeutsamen Gesetz sogenannte Kommentare. Besonders umfangreiche Kommentare werden nicht selten nach einer Stadt benannt. So gibt es den Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, den Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, oder den Bonner Kommentar zum Grundgesetz. Kommentare sind nichtamtliche Erläuterungen und Interpretationen des jeweiligen Gesetzes bzw. Paragraphen und sollen als Hilfestellung zum Verstehen und in der Anwendung des Rechts geben. Sie sind deshalb die wichtigsten Werkzeuge der Juristen, geben Aufschluss über Sinn und Zweck einer Regelung, deren Entstehung und enthalten umfangreiche Verweise auf die einschlägige Rechtsprechung sowie auf divergierende Meinungen zur Auslegung einer spezifischen Rechtsfrage. Das Kommentieren juristischer Texte begann bereits vor ca. 1000 Jahren mit der Rezeption römischer Rechtsquellen durch sogenannte Glossatoren. Unser heutiges Privatrecht baut zu wesentlichen Teilen auf diesen Rechtsquellen und auf der Tätigkeit der Glossatoren auf.

Onlinekommentare

Kommentare im Internet sind - abgesehen von kostenpflichtigen Angeboten juristischer Fachverlage - bislang eher rar. Man muss jedoch kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass ihre Zahl in der Zukunft rasch steigen wird und diese sich damit auch vermehrt an ein juristisch nicht vorgebildetes Publikum richten werden. Aktuell gibt es Onlinekommentare beispielsweise zum Elterngeldgesetz, zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder zum Waffengesetz.